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Wichtige Änderung beim Jungschützenvogelschießen!

Das neue Waffenrecht macht nach § 27 eine Änderung im Reglement des Jungschützenvogelschießens notwendig. Alle Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, um am Schießen teilzunehmen. Ein entsprechendes Formular kann über den Button rechts heruntergeladen werden und liegt auch vor dem Schießen aus. Die Einverständniserklärung muss zwingend vor Aufnahme des Schießens vorliegen. Eine Teilnahme nicht volljähriger Jungschützen ohne Erlaubnis ist nicht gestattet.

 

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